für die Nutzung der LeadRaum-Plattform (SaaS) und fortlaufende Marketing-Dienstleistungen
Stand: 27. Oktober 2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Von Alster & Alb GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 40, 74172 Neckarsulm, Deutschland (nachfolgend „LeadRaum“, „wir“ oder „Anbieter“) gegenüber gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn LeadRaum ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht erneut auf sie Bezug genommen wird.
1.5 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
2.1 LeadRaum bietet fortlaufende Dienstleistungen im Bereich Marketingautomatisierung, Vertriebsunterstützung und datenbasierter Marketingoptimierung an. Diese Leistungen umfassen insbesondere:
2.2 Alle Leistungen werden als Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein konkreter Arbeitserfolg wird nicht geschuldet.
2.3 Die Nutzung der Software erfolgt ausschließlich online; eine lokale Installation oder Herausgabe von Quellcode, Datenbankzugriff oder sonstiger Softwarebestandteile ist ausgeschlossen.
2.4 Die von LeadRaum bereitgestellten oder entwickelten Inhalte, Templates, Automatisierungen, Workflows, Designs, Schnittstellen oder Tools bleiben dauerhaft im Eigentum von LeadRaum. Eine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten auf den Kunden erfolgt nicht.
3.1 Angebote von LeadRaum sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
3.3 Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs und der Bestätigung der Zahlungsdaten (SEPA-Lastschriftmandat) durch den Kunden.
3.4 SaaS-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
3.5 LeadRaum kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen oder aus wichtigem Grund fristlos beenden.
4.1 Vorauszahlung: Alle Leistungen von LeadRaum werden im Voraus abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich per SEPA-Lastschriftmandat, das der Kunde mit Vertragsbeginn erteilt.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Kosten für Rücklastschriften, die durch den Kunden verursacht werden, trägt der Kunde.
4.3 Eine monatliche Abonnementgebühr (SaaS-Gebühr) sowie ggf. eine einmalige Onboarding-Gebühr werden gemäß Vertrag berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist LeadRaum berechtigt, den Zugang zur Plattform und zu allen verbundenen Dienstleistungen bis zur Zahlung zu sperren.
4.5 LeadRaum behält sich vor, die Preise nach angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) anzupassen.
5.1 LeadRaum erbringt eine fortlaufende Dienstleistung zur Betreuung und Optimierung der vom Kunden genutzten Marketing- und Vertriebsprozesse.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitgestellt werden. Verspätete oder fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen führen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen LeadRaum entstehen.
5.3 Optimierungsrecht: LeadRaum ist berechtigt, Kampagnen, Inhalte, Anzeigen, Automatisierungen, Zielgruppen und Strategien jederzeit anzupassen, zu ändern oder zu pausieren, sofern dies der Verbesserung der Performance oder Zielerreichung dient. Solche Anpassungen sind Teil der vertraglichen Leistung und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung.
5.4 Keine Erfolgsgarantie: LeadRaum schuldet keinen messbaren Marketingerfolg oder wirtschaftlichen Erfolg. Ergebnisse können durch externe Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb des Einflussbereichs von LeadRaum liegen.
5.5 Alle im Rahmen der Leistungserbringung genutzten Daten, Workflows, Inhalte und Systeme verbleiben im ausschließlichen Eigentum und in der Verfügungsgewalt von LeadRaum. Der Kunde erhält kein Eigentum oder dauerhaftes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten, Prozessen oder technischen Strukturen.
5.6 Der Kunde erkennt an, dass er innerhalb der SaaS-Plattform keine Datensicherungen durchführen oder exportieren kann. Die Datenhaltung erfolgt ausschließlich durch LeadRaum in sicheren, DSGVO-konformen Systemen.
6.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der LeadRaum-Plattform.
6.2 Eine Nutzung der Software durch Dritte oder für fremde Zwecke ist unzulässig.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich rechtmäßig und im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
6.4 Kundendaten: Daten, die der Kunde innerhalb der Plattform verarbeitet, bleiben Eigentum des Kunden. LeadRaum verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß den Vorgaben der DSGVO.
7.1 LeadRaum haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LeadRaum nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen.
7.4 Die Haftungshöhe ist auf die Summe der in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Entgelte begrenzt.
8.1 LeadRaum verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und weiterer anwendbarer Datenschutzvorschriften. Alle Mitarbeiter sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
8.2 Für SaaS-Leistungen wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen, in dem die Art, der Umfang, die Dauer und die Zwecke der Datenverarbeitung geregelt sind.
8.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der von ihm erhobenen, übermittelten und verarbeiteten personenbezogenen Daten. LeadRaum agiert ausschließlich als Auftragsverarbeiter und führt die Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Kunden durch.
8.4 LeadRaum verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Zerstörung, unbefugtem Zugriff oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und fortlaufend verbessert.
8.5 Sofern es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kommt, wird LeadRaum den Kunden unverzüglich informieren und die zur Eindämmung und Aufklärung erforderlichen Informationen bereitstellen.
8.6 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse strikt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht offenzulegen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.7 LeadRaum ist berechtigt, anonyme oder aggregierte Daten, die keinen Personenbezug aufweisen, zu Analyse-, Entwicklungs- oder statistischen Zwecken zu verwenden.
8.8 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
9.1 SaaS- und Dienstleistungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
9.2 LeadRaum kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Missbrauch der Plattform oder Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.
9.3 Nach Vertragsende werden alle vom Kunden verarbeiteten Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
LeadRaum ist berechtigt, den Namen, das Logo und anonymisierte Ergebnisse des Kunden zu Referenzzwecken in eigenen Kommunikationskanälen (Website, Präsentationen, Social Media) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
11.1 Da LeadRaum ausschließlich Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbringt, bestehen keine werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche.
LeadRaum schuldet keinen konkreten Arbeitserfolg, sondern die sach- und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik.
11.2 Sofern der Kunde der Ansicht ist, dass eine Leistung von LeadRaum nicht vertragsgemäß erbracht wurde, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
LeadRaum wird die angezeigten Punkte prüfen und, soweit berechtigt, innerhalb angemessener Frist korrigieren oder erneut erbringen.
11.3 Weitergehende Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Vertragsrücktritt bestehen nicht, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
11.4 Anpassungen, die LeadRaum im Rahmen seines Optimierungsrechts vornimmt (z. B. Änderung von Kampagnenstrategien, Zielgruppen oder Inhalten), stellen keine Mängel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen, Daten, Strategien und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte darf nur erfolgen, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
12.2 Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren fort.
12.3 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Informationen über von LeadRaum eingesetzte Systeme, Strukturen, Workflows, Integrationen oder Automatisierungen an Dritte weiterzugeben oder zu kommerziellen Zwecken zu verwerten.
12.4 Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflichten berechtigen LeadRaum, Schadensersatz in angemessener Höhe zu verlangen, mindestens jedoch in Höhe von 5.000 € pro Verstoß, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.
13.1 Sofern LeadRaum dem Kunden Schulungen, Workshops oder Beratungsleistungen anbietet, erfolgen diese nach bestem Wissen und unter Anwendung anerkannter Methoden.
Ein bestimmtes Ergebnis oder eine konkrete Handlungsempfehlung wird nicht geschuldet.
13.2 Supportleistungen werden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Service-Level oder Öffnungszeiten erbracht.
LeadRaum ist berechtigt, Supportanfragen nach Dringlichkeit zu priorisieren.
13.3 Der Kunde erkennt an, dass telefonische, schriftliche oder digitale Beratung keine Rechts- oder Steuerberatung darstellt.
14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn, sofern der Kunde Kaufmann ist.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
14.5 E-Mails gelten als zugestellt, sobald sie auf dem Server des Empfängers eingehen.